Ich nutze KI jeden Tag. Claude schreibt mit mir Blog-Artikel, hilft beim Strukturieren von Ideen, formuliert Entwürfe. Wenn ich ehrlich bin: Ohne diese Unterstützung wäre CoveLab nicht das, was es heute ist.
Und genau deshalb habe ich nachgeschaut, was sich ab dem 2. August 2026 ändert. Nicht weil ich Angst vor Bußgeldern habe, sondern weil ich verstehen will, was die neue Regel von mir — als Nicht-Programmierer, der täglich mit KI-Tools arbeitet — eigentlich verlangt.
Das hier ist kein Rechtstext und auch keine Rechtsberatung. Ich schreibe auf, was ich recherchiert und verstanden habe. Für konkrete rechtliche Fragen ist ein Anwalt zuständig.
Warum ich dieses Gesetz gut finde
Ehrlich gesagt: Ich bin froh, dass es kommt. Wir erleben gerade eine Flut von KI-generierten Videos, Fotos und Texten — und vieles davon ist nicht harmlos.
Mein persönliches Gefühl, wenn ich durch YouTube Shorts oder Instagram scrolle: In gefühlt jedem zweiten Video tauchen plötzlich Fußballstars wie Ronaldo oder Messi auf und sagen oder tun irgendeinen Quatsch, den sie nie gesagt oder getan haben. Täuschend echt, komplett erfunden. Dazu Texte und Nachrichten, die aus verschiedenen Quellen zusammengepresst und hundertfach kopiert werden — fast wortgleich auf dutzenden Seiten, ohne dass jemand dahintersteht, der die Verantwortung trägt.
Für mich, der täglich mit KI arbeitet, ist meistens erkennbar, was echt ist und was nicht. Aber genau das ist der Punkt: Die meisten Menschen sind im Umgang mit KI nicht geübt. Sie sehen ein Video mit einem bekannten Gesicht und glauben es. Sie lesen eine Nachricht und halten sie für eine echte Quelle. Ein Gesetz, das verlangt, dass künstlich Erzeugtes als solches erkennbar ist, schützt genau diese Menschen. Und das finde ich richtig.
Was ab dem 2. August 2026 gilt
An diesem Datum tritt Artikel 50 des EU AI Act in Kraft — der Teil der europäischen KI-Verordnung, der sich mit Transparenzpflichten befasst. Vereinfacht gesagt: Bestimmte KI-generierte Inhalte müssen erkennbar sein.
Der Artikel hat vier Absätze, aber für die meisten Selbständigen und kleinen Unternehmen sind vor allem zwei relevant:
Chatbots und Sprachassistenten: Wer einen Chatbot oder Voicebot auf seiner Website betreibt, muss Nutzer von Anfang an klar darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen — nicht irgendwo im Kleingedruckten, sondern bevor die erste Antwort kommt.
KI-generierte Bilder, Videos und Audio: Inhalte, die täuschend echt wirken könnten — also zum Beispiel ein KI-generiertes Foto einer Person oder ein verändertes Video — müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet sein. Das gilt auch für synthetische Stimmen.
Und was ist mit KI-Texten?
Hier wird es interessant — und auch ein bisschen nuancierter.
Artikel 50 Absatz 4 sagt, dass KI-generierte Texte gekennzeichnet werden müssen, wenn sie Themen von öffentlichem Interesse betreffen. Was genau darunter fällt, ist noch nicht abschließend definiert, aber Experten gehen davon aus, dass politische Inhalte, Gesundheitsthemen und gesellschaftlich relevante Berichte gemeint sind. Normale Marketing-Texte, Newsletter oder Blog-Artikel zählen in der Regel nicht dazu.
Und selbst wenn ein Thema als öffentliches Interesse gilt: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Wenn der Text redaktionell geprüft wurde und eine verantwortliche Person namentlich dahintersteht, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die inhaltliche Prüfung muss allerdings echt sein — einfach drüber schauen und abnicken zählt nicht.
Für mich bedeutet das konkret: Ich lese und überarbeite jeden Artikel, bevor er auf CoveLab erscheint. Ich bin namentlich verantwortlich. Damit dürfte die Ausnahme für mich greifen — aber ich mache trotzdem weiter, was ich bisher schon getan habe: Ich kennzeichne KI-Unterstützung transparent, weil es das Richtige ist.
Was du jetzt konkret tun kannst
Kein Grund zur Panik, aber auch kein Grund, es auf die lange Bank zu schieben. Hier sind vier Dinge, die ich für sinnvoll halte:
1. Schau dir deine KI-Nutzung an. Welche Tools nutzt du, wofür und was veröffentlichst du damit? Eine kurze Bestandsaufnahme hilft, um zu verstehen, wo du überhaupt betroffen bist.
2. KI-generierte Bilder und Grafiken kennzeichnen. Das ist wahrscheinlich die klarste Pflicht: Wenn du KI-generierte Bilder auf deiner Website, in Social-Media-Posts oder in Newslettern verwendest, sollte das sichtbar sein. Ein einfacher Hinweis wie „Bild: KI-generiert” reicht dafür aus.
3. Wenn du einen Chatbot auf deiner Website hast: Hinweis prüfen. Der Bot muss sich als Bot zu erkennen geben — direkt zu Beginn, nicht versteckt.
4. Einen einfachen Workflow für KI-Texte einrichten. Du brauchst keinen aufwendigen Prozess. Aber wenn du KI-Texte veröffentlichst: Lies sie durch, pass sie an, steh mit deinem Namen dahinter. Das ist ohnehin gute Praxis — und es ist auch das, was die redaktionelle Ausnahme verlangt.
Was ich bei CoveLab mache
Ich nutze Claude täglich beim Schreiben dieses Blogs. Der Prozess sieht so aus: KI-Entwurf, ich lese ihn, überarbeite ihn, stelle sicher dass er stimmt, und ich veröffentliche ihn unter meinem Namen. Das war schon vor dem EU AI Act so — nicht wegen der Pflicht, sondern weil ich keine Inhalte veröffentlichen will, hinter denen ich nicht stehe.
Was sich ändert: Ich mache diesen Prozess jetzt noch bewusster sichtbar. Nicht weil der Gesetzgeber mich zwingt, sondern weil Transparenz für ein junges Blog wie CoveLab einfach mehr wert ist als jeder Rechts-Trick.
Die wichtigste Zahl: Was droht bei Verstößen?
Die Bußgelder, die im EU AI Act für Verstöße gegen die Transparenzpflichten genannt werden, klingen drastisch: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Für kleine Unternehmen gilt dabei jeweils der niedrigere Betrag. Ob und wie aktiv das ab August durchgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Aber das ist kein Argument dafür, die Regeln zu ignorieren.
Kurz zusammengefasst
Der EU AI Act zwingt ab dem 2. August 2026 niemanden dazu, KI-Tools aufzugeben oder jeden Social-Media-Post mit einem Disclaimer zu versehen. Er verlangt aber, dass bestimmte KI-generierte Inhalte — insbesondere Bilder, Videos, Audiodateien und täuschend echte Deepfakes — als solche erkennbar sind. Wer Chatbots betreibt, muss das deutlich sagen.
Für KI-gestützte Texte gilt in den meisten alltäglichen Fällen: Wenn du redaktionell verantwortlich bist und den Inhalt wirklich prüfst, bist du auf der sicheren Seite.
Das ist keine Bedrohung für die Art, wie wir arbeiten. Es ist eine Einladung, transparenter zu sein — und das finde ich eigentlich gut.
Quellen: Art. 50 EU AI Act — Originaltext (ai-act-law.eu) · anwalt.de: Die vier Säulen der Transparenzpflichten nach Art. 50 · caralegal.eu: Transparenzpflichten Art. 50
Das ist keine Rechtsberatung. Für konkrete rechtliche Fragen zum EU AI Act wende dich bitte an einen zugelassenen Anwalt.
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